In der Vorabentscheidung C-691/21 , Cafpi und Aviva assurances, hat der EuGH den Betreiber eines Stromverteilernetzes, der die Spannungsebene des von einem Dritten erzeugten Hochspannungsstroms ändert, um ihn über sein Netz an Endkunden verteilen zu können, als Hersteller iSd Art 3 Abs 1 Produkthaftungs-RL 85/374/EWG qualifiziert (und nicht bloß als Lieferanten).