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Keine Umdeutung eines Titelvorschuss-Antrags auf COVID-19-Vorschüsse

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/690Zak 2022, 373 Heft 19 v. 1.12.2022

1. COVID-19-JuBG: § 7

UVG: § 3, § 11

Gem § 7 1. COVID-19-JuBG können Unterhaltsvorschüsse nach § 3 UVG ohne Exekutionsantrag gewährt werden, allerdings längstens für ein halbes Jahr. Solche Vorschüsse können während der Geltung des § 7 1. COVID-19-JuBG wiederholt (jeweils für ein halbes Jahr) beantragt werden. Der Neuantrag kann jedoch jeweils erst nach Ablauf der laufenden Unterhaltsvorschussperiode gestellt werden.

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