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Schmerzengeld für Schockschaden nach Tod der Ehegattin

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/668Zak 2022, 358 Heft 18 v. 18.11.2022

ABGB: § 1325

Wenn dem nahen Angehörigen des Todesopfers mangels groben Verschuldens des Schädigers Ersatz nur für die krankheitswertigen psychischen Folgeerscheinungen ("Schockschaden") zusteht, darf die bloße Trauer bei der Bemessung des Schmerzengeldes nicht erhöhend berücksichtigt werden.

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