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Prüfung des Wohnbedürfnisses des Eintrittsberechtigten nach den Verhältnissen bei Tod des Mieters

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/660Zak 2022, 355 Heft 18 v. 18.11.2022

MRG: § 14 Abs 3, § 30 Abs 2 Z 5

Das dringende Wohnbedürfnis einer eintrittsberechtigten Person ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Todes des Mieters zu prüfen. Nachträgliche Änderungen können - wenn überhaupt - nur zugunsten des Eintrittsberechtigten berücksichtigt werden.

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