vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Dervic, Mindest- und Höchstbindungsdauer bei der Bestellung eines Baurechts, RdW 2022/493, 602.

LiteraturübersichtSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/634Zak 2022, 340 Heft 17 v. 28.10.2022

§ 3 Abs 1 BauRG schreibt für das Baurecht eine Mindestdauer von zehn Jahren und eine Höchstdauer von 100 Jahren vor. Den Autor überzeugen die Gründe, die für diese zeitlichen Beschränkungen angeführt werden, nicht. Er schlägt vor, die Bestimmung der Dauer im Rahmen einer Gesetzesänderung vollständig der Privatautonomie der Vertragsparteien zu überlassen. Dafür spreche auch ein Rechtsvergleich mit dem deutschen Recht, das weder eine Mindest- noch eine Höchstdauer vorsehe. Konkrete Pläne des Gesetzgebers zur Novellierung des Baurechts seien allerdings trotz seiner Reformbedürftigkeit nicht bekannt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte