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Überwälzung der Maklerprovision auf den Vorkaufsberechtigten?

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/624Zak 2022, 336 Heft 17 v. 28.10.2022

ABGB: § 881, § 1077

Ob und unter welchen Umständen der Vorkaufsberechtigte eine im Drittvertrag enthaltene Klausel, die den Käufer zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, bei der Einlösung übernehmen muss, bleibt offen.

Aufgrund einer in den Kaufvertrag aufgenommenen Klausel über die Maklerprovision kann der Makler nur dann einen Zahlungsanspruch gegen den Käufer haben, wenn die zwischen Käufer und Verkäufer getroffene Vereinbarung als echter Vertrag zugunsten Dritter zu qualifizieren ist.

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