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Elektronische Zustellung trotz Ortsabwesenheit

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/600Zak 2022, 319 Heft 16 v. 14.10.2022

GOG: § 89d Abs 2

Eine elektronisch übermittelte gerichtliche Erledigung gilt gem § 89d Abs 2 GOG an dem Werktag (ohne Samstage), der dem Tag des Einlangens im Verfügungsbereich des Empfängers folgt, als zugestellt.

Ortsabwesenheit spielt bei der elektronischen Zustellung keine Rolle. Dass die Kanzlei des Rechtsanwalts, an den die gerichtliche Erledigung im ERV übermittelt worden ist, an den maßgeblichen Tagen nicht besetzt war (hier: 23. und 24. Dezember), kann den Zustellungszeitpunkt nicht hinausschieben.

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