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Erhöhung der Unterhaltsbemessungsgrundlage um den Wohnkostenvorteil?

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/584Zak 2022, 314 Heft 16 v. 14.10.2022

ABGB: § 231

Ob der Wohnkostenvorteil, den ein im Eigenheim lebender Unterhaltsschuldner hat, in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzurechnen ist, weil er die Leistungsfähigkeit erhöht, bleibt offen. Voraussetzung für die Einbeziehung wäre jedenfalls, dass keine Wohnkosten (zB Raten für den Wohnkredit) anfallen. Die Behauptungs- und Beweislast trifft das unterhaltsberechtigte Kind.

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