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Internationaler Verbrauchergerichtsstand nur bei direkter Vertragsbeziehung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/563Zak 2022, 297 Heft 15 v. 30.9.2022

EuGVVO 2012: Art 18

ZPO: § 41

Der Verbrauchergerichtsstand nach Art 17 f EuGVVO 2012 steht nur gegenüber dem unmittelbaren Vertragspartner zur Verfügung. Die Fahrzeughändlerin kann der Verbraucher nicht unter Berufung auf Art 18 Abs 1 Fall 2 EuGVVO 2012 an seinem Wohnsitz klagen, wenn wegen seines Finanzierungsbedarfs ein Leasingunternehmen als Käufer aufgetreten ist.

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