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Vorrang der Realteilung durch Wohnungseigentumsbegründung vor der Zivilteilung

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/553Zak 2022, 294 Heft 15 v. 30.9.2022

ABGB: § 830

WEG: § 3 Abs 1 Z 3

Wenn die Realteilung durch Begründung von Wohnungseigentum möglich ist, hat sie Vorrang gegenüber der Zivilteilung.

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