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Beginn der Präklusivfrist für den Aufteilungsantrag bei falscher Rechtskraftbestätigung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/546Zak 2022, 292 Heft 15 v. 30.9.2022

EheG: § 95

ABGB: § 258 Abs 4

Die einjährige Präklusivfrist des § 95 EheG für die Geltendmachung des Aufteilungsanspruchs läuft ab der formellen Rechtskraft des Scheidungsausspruchs. Bei widersprüchlichen Angaben kommt es auf den aus der Aktenlage ersichtlichen richtigen Eintrittstag und nicht auf den in der Rechtskraftbestätigung genannten falschen Tag an.

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