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Schweighofer, Vom Umgang mit "Listen-Anwälten", EF-Z 2022/87, 208.

LiteraturübersichtFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/528Zak 2022, 280 Heft 14 v. 9.9.2022

Die Autorin hält die Rsp zur Eignungsprüfung bei Rechtsanwälten, die in die Kammerliste der für Erwachsenenvertretungen besonders geeigneten Personen eingetragen sind, für widersprüchlich. Einerseits leitet sie aus 3 Ob 12/20s = Zak 2020/460, 273 ab, dass die besondere Eignung vom Pflegschaftsgericht nicht nachgeprüft werden darf; andererseits weist sie darauf hin, dass nach 2 Ob 202/21a = Zak 2022/272, 151 im Erwachsenenschutzverfahren auch bei "Listen-Anwälten" auf Einwand die Betreuungskapazitäten überprüft werden müssen. Sie zieht daraus den Schluss, dass alle Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste vom Pflegschaftsgericht im Rahmen der Eignungsprüfung kontrolliert werden können, wenn es das Wohl des Betroffenen erfordert.

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