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Werklohn bei Nichtausführung - Fälligstellung durch Information während des Prozesses

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/514Zak 2022, 275 Heft 14 v. 9.9.2022

ABGB: § 1168 Abs 1

KSchG: § 27a

Verlangt der Werkunternehmer von einem Verbraucher als Besteller nach § 1168 Abs 1 ABGB trotz Nichtausführung des Werks den Werklohn, muss er ihm gem § 27a KSchG die Gründe mitteilen, warum kein Abzug für Ersparnisse oder einen anderweitigen Erwerb gerechtfertigt ist. Die Erfüllung dieser Informationspflicht ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Anspruchs nach § 1168 Abs 1 ABGB. Die Fälligstellung durch Informationserteilung kann aber auch noch während des Werklohnprozesses erfolgen.

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