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Erlös aus Verkauf von Gesellschaftsanteilen kein Einkommen im unterhaltsrechtlichen Sinn

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2022/502Zak 2022, 272 Heft 14 v. 9.9.2022

ABGB: § 94

Der Erlös, den der Unterhaltspflichtige aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen erzielt hat, ist bei der Unterhaltsbemessung nicht als Einkommen zu berücksichtigen, weil es sich bloß um eine Vermögensumschichtung handelt.

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