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Umlaufbeschluss bei der Mitgliederversammlung eines Vereins

ThemaAss-Prof. MMag. Dr. Mathias Walch, LL.M. (Yale)Zak 2021/297Zak 2021, 167 Heft 9 v. 11.6.2021

Nach hA ist ein Umlaufbeschluss bei der Mitgliederversammlung eines Vereins abseits pandemiebedingter Sonderregelungen nur dann zulässig, wenn die Statuten diese Möglichkeit vorsehen. Die jüngst geäußerte Kritik von Goltner an dieser hA hält einer näheren Überprüfung nicht stand.

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