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Unterlassene Dichtheitsprüfung der Wasserleitungen - Überwachungsmitverschulden

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/278Zak 2021, 157 Heft 8 v. 19.5.2021

ABGB: § 1304

WEG: § 18, § 20

Die Anrechnung eines Mitverschuldens setzt einen Zusammenhang zwischen dem Verhalten, das vom Geschädigten im Rahmen der Sorgfalt in einigen Angelegenheiten verlangt wird, und der Pflichtverletzung des Schädigers voraus: Das gebotene Verhalten muss auf die Vermeidung des durch die Pflichtverletzung des Schädigers herbeigeführten Schadens gerichtet sein.

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