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Unterbrechung der Verbesserungsfrist durch einen Verfahrenshilfeantrag

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/246Zak 2021, 139 Heft 7 v. 5.5.2021

ZPO: § 73 Abs 2, § 84 Abs 3, § 464 Abs 3

Gem § 73 Abs 2 und § 464 Abs 3 ZPO werden Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelfristen durch einen Verfahrenshilfeantrag unterbrochen. Auch ein vor Fristbeginn gestellter Verfahrenshilfeantrag hat Unterbrechungswirkung.

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