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Schussabgabe durch Jäger in Wandergebiet nicht per se rechtswidrig

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/240Zak 2021, 137 Heft 7 v. 5.5.2021

ABGB: § 1311

Sbg JagdG: § 70 Abs 1 lit a

Nach dem Schutzgesetz des § 70 Abs 1 lit a Sbg JagdG dürfen Menschen bei der Jagdausübung nicht gefährdet werden.

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