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Erlag der Enteignungsentschädigung - Zustimmung des Erlegers als Ausfolgungsbedingung unzulässig

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/233Zak 2021, 134 Heft 7 v. 5.5.2021

EisbEG: § 35 Abs 2

ABGB: § 1425

Ein gerichtlicher Erlag nach § 1425 ABGB ist unzulässig, wenn die Ausfolgung an die Zustimmung des Erlegers gebunden sein soll, weil die Hinterlegung in diesem Fall nicht auf Schuldtilgung abzielt.

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