vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wiederholte Gewährung von COVID-19-Unterhaltsvorschüssen

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/229Zak 2021, 133 Heft 7 v. 5.5.2021

UVG: § 3 Z 2, § 18

1. COVID-19-JuBG: § 7

Gem § 7 1. COVID-19-JuBG können Unterhaltsvorschüsse nach § 3 UVG auch ohne Exekutionsantrag gewährt werden, allerdings längstens für ein halbes Jahr. Der zeitliche Anwendungsbereich dieser Regelung wurde mehrfach verlängert, zuletzt - aufgrund der Verordnungsermächtigung in § 8 1. COVID-19-JuBG - mit der 3. COVID-19-ZivVO (BGBl II 2021/130) bis 30. 6. 2021. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Der auf sechs Monate beschränkte Gewährungszeitraum muss nicht vollständig in den zeitlichen Anwendungsbereich fallen, sondern kann darüber hinausreichen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte