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Deliktshaftung wegen Übernahme einer Facharbeit durch einen Laien

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/209Zak 2021, 116 Heft 6 v. 21.4.2021

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1297

Wer eine Fachtätigkeit, deren nicht fachgemäße Ausführung erkennbar mit Gefahren verbunden ist (hier: Installation einer Küchenarmatur), übernimmt, ohne über die erforderlichen Fachkenntnisse zu verfügen, handelt grundsätzlich rechtswidrig. Die vorsätzliche oder fahrlässige Übernahme der Tätigkeit begründet eine deliktische Haftung gegenüber Dritten für bei der Ausführung verursachte Schäden.

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