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Formwidrige Mieterkündigung als Anbot zur einvernehmlichen Vertragsauflösung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/206Zak 2021, 116 Heft 6 v. 21.4.2021

MRG: § 33 Abs 1

ABGB: § 886

Das in § 33 Abs 1 MRG vorgesehene Schriftformgebot für die außergerichtliche Mieterkündigung schließt es nicht zwingend aus, eine formwidrige Kündigung des Mieters als Anbot auf einvernehmliche Vertragsauflösung zu werten, das bei Annahme durch den Vermieter zur Vertragsbeendigung führt.

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