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Sicherungspflicht des Pistenhalters im befahrenen Gelände außerhalb der Skipiste?

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/171Zak 2021, 97 Heft 5 v. 31.3.2021

ABGB: § 1295 Abs 1

Die Sicherungspflichten des Pistenhalters beschränken sich grundsätzlich auf den organisierten Skiraum, dh die ausdrücklich oder schlüssig gewidmeten Skipisten und die ausdrücklich gewidmeten Skirouten.

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