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Haftung für Kaufpreisschaden wegen unterlassener Anzeige eines Machtwechsels

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/166Zak 2021, 95 Heft 5 v. 31.3.2021

MRG: § 12a Abs 3

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311

Wenn der Vermieter entgegen § 12a Abs 3 MRG nicht über einen Machtwechsel in der Mietergesellschaft, der ein Mietzinsanhebungsrecht begründet, informiert wird, kann die Mietergesellschaft eine Schadenersatzpflicht treffen. Der Schadenersatzanspruch des Vermieters gegen die Gesellschaft ist vertraglicher Natur, weil die Anzeigepflicht nach § 12a Abs 3 MRG einer aus dem Mietvertrag abzuleitenden Nebenpflicht entspricht.

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