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Notariatsaktsform - keine Blindheit trotz Behindertenpass

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/127Zak 2021, 76 Heft 4 v. 17.3.2021

NotaktsG: § 1 Abs 1 lit e

ZPO: § 292

Der schriftliche Abschluss eines Rechtsgeschäfts durch eine blinde Person bedarf gem § 1 Abs 1 lit e NotaktsG grundsätzlich der Notariatsaktsform. Blind ist, wer die

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