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Schuldbeitritt oder Schuldübernahme?

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/90Zak 2021, 56 Heft 3 v. 24.2.2021

ABGB: § 886, § 914, § 1346 Abs 2, § 1406

Rom I-VO: Art 4

Ein Schuldbeitritt zu Sicherungszwecken bedarf analog § 1346 Abs 2 ABGB der Schriftform. Ein einfaches E-Mail reicht zur Formerfüllung nicht aus.

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