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Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte durch Unternehmer setzt keine Preisrüge voraus

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/88Zak 2021, 55 Heft 3 v. 24.2.2021

ABGB: § 934

UGB: § 377

Die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte nach § 934 ABGB ist bei Ziel- wie Dauerschuldverhältnissen, bei typischen wie bei gemischten Verträgen möglich.

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