vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Trauerschmerzengeld bei Tod eines Tieres

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/62Zak 2021, 39 Heft 2 v. 3.2.2021

ABGB: § 1325, § 1331

Ein Anspruch auf Schmerzengeld für die Trauer über den Tod eines Tieres (hier: Familienhund) kann nur bestehen, wenn der Schädiger mit einer der in § 1331 ABGB genannten besonderen Schuldformen (strafrechtlich verbotenes Verhalten, Mutwillen, Schadensfreude) gehandelt hat. Bei Fahrlässigkeit (auch grober) ist ein Trauerschmerzengeld ausgeschlossen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte