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Der Einheitssatz bei der Verrichtung von digitalen Tagsatzungen

ThemaRA MMag. Peter Griehser/Mag. Susanne BottlerZak 2021/45Zak 2021, 30 Heft 2 v. 3.2.2021

Die COVID-Krise stellt den Rechtsanwender und Rechtsunterworfenen laufend vor neue Herausforderungen und Praxisprobleme. In der Vergangenheit wurden technische Möglichkeiten zur Verrichtung von digitalen Tagsatzungen - auch aufgrund mangelnder gesetzlicher Regelungen - kaum in Anspruch genommen; in Zeiten des Abstandhaltens nimmt nun der Einsatz von per Video-konferenz abgehaltenen Tagsatzungen bei Gericht zu. Dies wirft die Frage auf, ob dem Rechtsanwalt bei Verrichtung einer Video-Tagsatzung eines Gerichts außerhalb seines Kanzleisitzes der doppelte Einheitssatz nach RATG zusteht.

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