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Genehmigung der Verwaltungshandlung eines Wohnungseigentümers durch den Verwalter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/23Zak 2021, 16 Heft 1 v. 20.1.2021

WEG: § 16 Abs 2 Z 2, § 20 Abs 1, § 28 Abs 1 Z 1

ABGB: § 523

Wenn ein Wohnungseigentümer eine eigenmächtige Veränderung an allgemeinen Teilen nicht aus Eigennutz, sondern mit dem Ziel der Erhaltung vorgenommen hat, handelt es sich um keine Änderung iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG, sondern um eine eigenmächtige Verwaltungsmaßnahme (hier: Teilabriss der Gartenmauer zur Erleichterung der Zufahrt von Baumaschinen als Vorarbeit für eine Erhaltungsarbeit).

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