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Verjährungsunterbrechung durch erfolglosen Verfahrenshilfeantrag?

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/20Zak 2021, 15 Heft 1 v. 20.1.2021

ABGB: § 1497

ZPO: § 63

Ein Verfahrenshilfeantrag auf Beigebung eines Rechtsanwalts zur Klagsführung hat verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn der Antrag den anspruchserzeugenden Sachverhalt und das Begehren der beabsichtigten Klage bereits deutlich erkennen lässt und die Klage nach Bewilligung unverzüglich eingebracht wird.

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