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Keine ERV-Zustellung des Bescheides über die Bestellung als Verfahrenshilfeanwalt

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/5Zak 2021, 4 Heft 1 v. 20.1.2021

Der Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer über die Bestellung als Verfahrenshelfer darf nach Ansicht des VwGH (Ra 2020/18/0228) mangels Rechtsgrundlage nicht über den ERV zugestellt werden. Der Zustellmangel heile aber in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger auf das Dokument zugreift.

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