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Widerruf eines Verbraucherkreditvertrags wegen Nichtanführung eines konkreten Verzugszinssatzes

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/533Zak 2021, 296 Heft 15 v. 24.9.2021

Verbraucherkredit-RL: Art 10, Art 14

VKrG: § 9, § 12

Zu den zwingenden Angaben in Verbraucherkreditverträgen zählen gem Art 10 Abs 2 lit l Verbraucherkredit-RL 2008/48 Informationen zu Verzugszinsen. Der bei Vertragsabschluss geltende Verzugszinssatz muss im Vertrag in Form eines konkreten Prozentsatzes angeführt werden.

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