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Mitverschulden des Übungsfahrt-Begleiters am Verkehrsunfall

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/505Zak 2021, 277 Heft 14 v. 10.9.2021

ABGB: § 1304, § 1311

KFG: § 114 Abs 4, § 122 Abs 6

Gem § 122 Abs 6 KFG hat der Begleiter einer Übungsfahrt (hier: L-17) die Pflichten zu erfüllen, die in § 114 Abs 4 Z 1

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