WEG: § 32 Abs 2
ABGB: § 914, § 1478, § 1480
Die in Schriftform zu treffende Vereinbarung über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel iSd § 32 Abs 2 WEG ist objektiv nach ihrem Wortlaut auszulegen.
WEG: § 32 Abs 2
ABGB: § 914, § 1478, § 1480
Die in Schriftform zu treffende Vereinbarung über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel iSd § 32 Abs 2 WEG ist objektiv nach ihrem Wortlaut auszulegen.