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Zuständigkeit für Rechtsmittel in Fristsetzungsverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/394Zak 2021, 219 Heft 11 v. 14.7.2021

GOG: § 91

AußStrG: § 2 Abs 1

Der Rechtsmittelausschluss in Fristsetzungsverfahren (§ 91 Abs 3 GOG) bezieht sich nur auf meritorische Entscheidungen.

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