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Einhaltung der COVID-19-Schutzmaßnahmen beim begleiteten Kontaktrecht

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/368Zak 2021, 211 Heft 11 v. 14.7.2021

ABGB: § 187

AußStrG: § 111

Bei der Regelung der Modalitäten eines begleiteten Kontaktrechts kann nicht von den Vorgaben der jeweils geltenden COVID-19-Schutzmaßnahmen-V abgewichen werden.

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