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MRG-Teilausnahme Dachbodenausbau - Erweiterung von Räumlichkeiten genügt nicht

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/348Zak 2021, 197 Heft 10 v. 30.6.2021

MRG: § 1 Abs 2 Z 5, § 1 Abs 4 Z 2

Der MRG-Teilausnahmetatbestand für Dachbodenausbauten (§ 1 Abs 4 Z 2 MRG) setzt voraus, dass das Mietobjekt aufgrund einer nach dem 31. 12. 2001 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden ist. Wenn die Errichtung ohne Baugenehmigung erfolgte, ist auf den tatsächlichen Baubeginn abzustellen.

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