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Bindung von Einzelrechtsnachfolgern an Vereinbarungen im Baurechtsvertrag?

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2021/343Zak 2021, 195 Heft 10 v. 30.6.2021

BauRG: § 1 Abs 1

Rein schuldrechtliche Rechte und Pflichten aus dem Baurechtsvertrag (hier: Haftung der Liegenschaftseigentümerin für das Leerstandsrisiko) gehen ohne vertragliche Überbindung nicht auf einen Einzelrechtsnachfolger über.

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