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COVID-19 - ein Fall der Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige?

ThemaDr. Christian Prader/Dr. Martin WeberZak 2020/264Zak 2020, 164 Heft 9 v. 20.5.2020

COVID-19 bestimmt momentan nicht nur die Tätigkeit von Ärzten, Politikern und Medienvertretern, sondern führt auch zu zahlreichen noch unbeantworteten Fragen im gesamten Rechtsbereich. Die bis dato in der 2. Republik nie dagewesenen Maßnahmen des Gesetzgebers und der Verordnungsgeber betreffen auch die Unternehmer ganz massiv. Der folgende Beitrag befasst sich mit einem für viele freiberuflich und selbständig tätige Unternehmer zentralen Thema eines Anspruchs auf Ersatz des Unterbrechungsschadens11Versichert ist idR der sogenannte Deckungsbeitrag, dessen Berechnung in den Versicherungsbedingungen geregelt ist (vgl etwa Art 5.1. ABFT 2015: Als Deckungsbeitrag im Sinne der Betriebsunterbrechungsversicherung gilt die Differenz zwischen den betrieblichen Erträgen und den variablen Kosten des versicherten Betriebs [vgl dazu auch 7 Ob 306/00a]). im Rahmen einer bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung (sogenannte BUFT).

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