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Intransparenz von Entgeltklauseln eines Heimvertrags

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/249Zak 2020, 157 Heft 8 v. 6.5.2020

KSchG: § 27d

Die Klauseln eines Heimvertrags müssen gem § 27d Abs 4 KSchG genau und verständlich formuliert sein. Die Anforderungen gehen über das allgemeine Transparenzgebot für Verbraucherverträge (§ 6 Abs 3 KSchG) hinaus.

Eine Klausel des Heimvertrags, die den Heimbewohner undifferenziert zur Zahlung des gesamten Entgelts verpflichtet, wenn der Sozialhilfeträger den von ihm übernommenen Anteil nicht vollständig leistet, ist intransparent.

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