Im Zurückweisungsbeschluss Ra 2020/03/0030 billigte der VwGH die Verhängung einer Geldstrafe von 700 € wegen Eingriffs in den anwaltlichen Vertretungsvorbehalt gegen einen Nicht-Anwalt, der gegen Entgelt auf Basis einer umfassenden Vertretungsvollmacht den Vollmachtgeber in einer Verlassenschaftsangelegenheit vor einem Notar vertreten und den Erben unter Androhung eines Rechtsstreits ein Vergleichsangebot unterbreitet hatte. Schon weil er sich damit nicht neutral verhalten, sondern die Interessen des Vollmachtgebers vertreten hat, hatte der Nicht-Anwalt mit seinem Einwand, er habe nicht vom Vertretungsvorbehalt erfasste Mediationsleistungen erbracht, keinen Erfolg.