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Beschluss auf Ersatz von Kosten des Fenstertausches - Stimmrechtsausschluss

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/221Zak 2020, 138 Heft 7 v. 22.4.2020

WEG: § 24 Abs 3, § 52 Abs 2 Z 1

Wenn ein Rechtsgeschäft mit einem Wohnungseigentümer Gegenstand der Beschlussfassung ist, steht diesem Wohnungseigentümer gem § 24 Abs 3 WEG kein Stimmrecht zu. Dass er im Beschluss nicht namentlich angeführt wird, kann daran nichts ändern, wenn er als Vertragspartner eindeutig bestimmbar ist.

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