Bauunternehmen stehen angesichts der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden gesetzlichen Neuregelungen vor gravierenden Herausforderungen. So sind einige Bauvorhaben aufgrund der neu geschaffenen Re-striktionen nicht mehr durchführbar; andere wiederum können nur unter erschwerten Bedingungen (dh: mit Verzögerungen bzw unter Einsatz von Mehrkosten) fortgesetzt werden. In Bauverträgen sind ferner häufig Pönalen für die Nichteinhaltung von vereinbarten Terminen vereinbart. Der folgende Beitrag untersucht unter Berücksichtigung des 2. COVID-19-JuBG die aus dieser Situation resultierenden rechtlichen Fragen sowohl für Bauverträge nach ABGB als auch für solche, denen die ÖNORM B 2110 zugrunde gelegt wurde.