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Nachbarrechtliche Gefährdungshaftung für Gesundheitsschäden

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/196Zak 2020, 118 Heft 6 v. 8.4.2020

ABGB: § 364a

Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 364a ABGB beinhaltet eine Gefährdungshaftung. Diese Gefährdungshaftung besteht auch für Gesundheitsschäden, die entstehen, weil sich eine von der Anlagengenehmigung gedeckte abstrakte Gefahr für die körperliche Sicherheit verwirklicht.

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