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Aufhebung eines Schiedsspruchs - keine Anwendung der EuGVVO 2012

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/176Zak 2020, 99 Heft 5 v. 25.3.2020

EuGVVO 2012: Art 1 Abs 2 lit d, Art 53

ZPO: § 41, § 611

Die Ausnahme der Schiedsgerichtsbarkeit vom Anwendungsbereich der EuGVVO 2012 erfasst auch unmittelbar damit zusammenhängende Verfahren vor staatlichen Gerichten, wie zB das Verfahren zur Aufhebung eines Schiedsspruchs.

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