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Saria, Der Nachbar, sein Baum und dessen Wurzeln, wobl 2019, 485 und 2020, 1.

LiteraturübersichtSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/137Zak 2020, 80 Heft 4 v. 4.3.2020

Der Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Abwehrmöglichkeiten, die einem Liegenschaftseigentümer gegen vom Nachbargrundstück her eindringende Wurzeln zur Verfügung stehen. Nach Ansicht des Autors kommen neben dem Selbsthilferecht nach § 422 ABGB unter bestimmten Umständen auch nachbarrechtliche Mittel in Betracht, weil der OGH in seiner zu überhängenden Ästen ergangenen Rsp § 422 ABGB nicht mehr als ausschließliche Regelung dieser Thematik betrachtet (4 Ob 196/07p = Zak 2008/159, 93; 6 Ob 85/10h = Zak 2010/541, 316; 4 Ob 43/11v = Zak 2012/14, 14). Um eine unmittelbare Zuleitung, gegen die ohne weitere Voraussetzungen mit nachbarrechtlicher Klage vorgegangen werden kann, handle es sich beim Wurzelwuchs aber nur dann, wenn die Bepflanzung rechtmissbräuchlich erfolgt ist oder bewusst ein gefährlicher Zustand aufrechterhalten wird. Aus der Pflicht, die Pflanze bei Ausübung des Selbsthilferechts nach § 422 ABGB möglichst zu schonen, sei kein umfassendes Verbot jeglicher Gefährdung der Pflanze durch Entfernungsmaßnahmen abzuleiten. Eine Interessenabwägung sei beim Selbsthilferecht nicht vorgesehen. Auch wenn der schlechte Zustand des Baumes auf die Entfernung der Wurzeln durch den Nachbarn zurückzuführen ist, sei eine Haftung des Baumeigentümers analog § 1319 ABGB nicht ausgeschlossen.

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