vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Regress gegen Werkunternehmer nach Weiterveräußerung des mangelhaften Werks

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/129Zak 2020, 75 Heft 4 v. 4.3.2020

ABGB: § 933a, § 1167, § 1295 Abs 1, § 1298, § 1299, § 1304

Wenn den Werkunternehmer ein Verschulden an der mangelhaften Herstellung des Werks trifft, steht dem Besteller auch Schadenersatz für Mangelfolgeschäden zu. Im Zeitraum von zehn Jahren ab Übergabe des Werks trifft den Werkunternehmer die Beweislast für fehlendes Verschulden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte