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Vertragsstrafe - Ausschluss eines weitergehenden Schadenersatzes durch Vereinbarung

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/126Zak 2020, 74 Heft 4 v. 4.3.2020

ABGB: § 1336 Abs 3

Gem § 1336 Abs 3 S 1 ABGB kann ein die Vertragsstrafe übersteigender Schaden zusätzlich zur Vertragsstrafe geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um dispositives Recht. Die Vertragsparteien können einen weitergehenden Schadenersatz beschränken oder ausschließen.

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