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Freiheitsersitzung trotz Ortsabwesenheit des Berechtigten

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/122Zak 2020, 73 Heft 4 v. 4.3.2020

ABGB: § 481 Abs 1, § 1488

Eine vertraglich vereinbarte Dienstbarkeit ist schon vor Eintragung im Grundbuch zwischen den Vertragsparteien wirksam.

Auch eine vertraglich vereinbarte, aber noch nicht verbücherte Dienstbarkeit kann analog § 1488 ABGB durch Freiheitsersitzung erlöschen.

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